Strafgesetzbuch (StGB)
Bundesgesetz vom 23. Jänner 1974 über die mit
gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen
(Strafgesetzbuch-StGB) BGBl 1974/60
idF BGBl I 15/2004
Stand 1. Mai 2004 (zu den Novellen des StGB)
Beachte:
SozialBetrugsG (neu eingefügt: §§ 153c ff; in Kraft 01.03.2005) und
BudgetbegleitG (Änderung u.a. der Wertgrenzen; in Kraft 01.01.2005)
EO-Novelle 2005 (Änderung des § 292a ; in Kraft 01.09.2005)
StrafrechtsänderungsG 2006 (neu eingefügt: stalking-Strafbestimmung (§ 107a); Änderung ua des Umweltstrafrechts §§ 177b ff; in Kraft 01.07.2006)
Allgemeiner Teil
Erster Abschnitt
Zweiter Abschnitt
Einteilung der strafbaren Handlungen § 17
Dritter Abschnitt
Strafen, Abschöpfung der Bereicherung, Verfall und vorbeugende Maßnahmen
§§
18 - 31a
Vierter Abschnitt
Fünfter Abschnitt
Bedingte Strafnachsicht und bedingte Entlassung, Weisungen und Bewährungshilfe
§§
43 - 56
Sechster Abschnitt
Siebenter Abschnitt
Achter Abschnitt
Besonderer Teil
Erster Abschnitt
Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben §§ 75
- 95
Zweiter Abschnitt
Dritter Abschnitt
Vierter Abschnitt
Fünfter Abschnitt
Verletzungen der Privatsphäre und bestimmter Berufsgeheimnisse §§ 118
- 124
Sechster Abschnitt
Siebenter Abschnitt
Gemeingefährliche strafbare Handlungen und strafbare Handlungen gegen
die Umwelt §§
169 - 187
Achter Abschnitt
Strafbare Handlungen gegen den religiösen Frieden und die Ruhe der Toten
§§
188 - 191
Neunter Abschnitt
Zehnter Abschnitt
Strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung §§ 201
- 221
Elfter Abschnitt
Zwölfter Abschnitt
Strafbare Handlungen gegen die Zuverlässigkeit von Urkunden und Beweiszeichen
§§
223 - 231
Dreizehnter Abschnitt
Strafbare Handlungen gegen die Sicherheit des Verkehrs mit Geld, Wertpapieren, Wertzeichen und unbaren Zahlungsmitteln
§§ 232
- 241g
Vierzehnter Abschnitt
Fünfzehnter Abschnitt
Sechzehnter Abschnitt
Siebzehnter Abschnitt
Achtzehnter Abschnitt
Strafbare Handlungen bei Wahlen und Volksabstimmungen §§ 261
- 268
Neunzehnter Abschnitt
Zwanzigster Abschnitt
Strafbare Handlungen gegen den öffentlichen Frieden §§ 274
- 287
Einundzwanzigster Abschnitt
Zweiundzwanzigster Abschnitt
Strafbare Verletzungen der Amtspflicht und verwandte strafbare Handlungen
§§
302 - 313
Dreiundzwanzigster Abschnitt
Vierundzwanzigster Abschnitt
Fünfundzwanzigster Abschnitt
Schlußteil
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last
modified: Thursday, 11-May-2006 11:33:53 CEST
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