Strafgesetzbuch (StGB)

Bundesgesetz vom 23. Jänner 1974 über die mit
gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen
(Strafgesetzbuch-StGB) BGBl 1974/60
idF BGBl I 15/2004

Stand 1. Mai 2004
(zu den Novellen des StGB)

Beachte:
SozialBetrugsG (neu eingefügt: §§ 153c ff; in Kraft 01.03.2005) und
BudgetbegleitG (Änderung u.a. der Wertgrenzen; in Kraft 01.01.2005)
EO-Novelle 2005 (Änderung des § 292a ; in Kraft 01.09.2005)
StrafrechtsänderungsG 2006 (neu eingefügt: stalking-Strafbestimmung (§ 107a); Änderung ua des Umweltstrafrechts §§ 177b ff; in Kraft 01.07.2006)

 
 

Allgemeiner Teil

    Erster Abschnitt Zweiter Abschnitt
      Einteilung der strafbaren Handlungen § 17
    Dritter Abschnitt
      Strafen, Abschöpfung der Bereicherung, Verfall und vorbeugende Maßnahmen §§ 18 - 31a
    Vierter Abschnitt Fünfter Abschnitt
      Bedingte Strafnachsicht und bedingte Entlassung, Weisungen und Bewährungshilfe §§ 43 - 56
    Sechster Abschnitt Siebenter Abschnitt Achter Abschnitt

Besonderer Teil

    Erster Abschnitt Zweiter Abschnitt Dritter Abschnitt Vierter Abschnitt Fünfter Abschnitt
      Verletzungen der Privatsphäre und bestimmter Berufsgeheimnisse §§ 118 - 124
    Sechster Abschnitt Siebenter Abschnitt
      Gemeingefährliche strafbare Handlungen und strafbare Handlungen gegen die Umwelt §§ 169 - 187
    Achter Abschnitt
      Strafbare Handlungen gegen den religiösen Frieden und die Ruhe der Toten §§ 188 - 191
    Neunter Abschnitt Zehnter Abschnitt
      Strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung §§ 201 - 221
    Elfter Abschnitt Zwölfter Abschnitt
      Strafbare Handlungen gegen die Zuverlässigkeit von Urkunden und Beweiszeichen §§ 223 - 231
    Dreizehnter Abschnitt
      Strafbare Handlungen gegen die Sicherheit des Verkehrs mit Geld, Wertpapieren, Wertzeichen und unbaren Zahlungsmitteln §§ 232 - 241g
    Vierzehnter Abschnitt Fünfzehnter Abschnitt Sechzehnter Abschnitt Siebzehnter Abschnitt Achtzehnter Abschnitt
      Strafbare Handlungen bei Wahlen und Volksabstimmungen §§ 261 - 268
    Neunzehnter Abschnitt Zwanzigster Abschnitt Einundzwanzigster Abschnitt Zweiundzwanzigster Abschnitt
      Strafbare Verletzungen der Amtspflicht und verwandte strafbare Handlungen §§ 302 - 313
    Dreiundzwanzigster Abschnitt Vierundzwanzigster Abschnitt Fünfundzwanzigster Abschnitt

Schlußteil


last modified: Thursday, 11-May-2006 11:33:53 CEST